Kapo Solothurn: „Ich nehme lieber das Velo, dann kann ich ein Glas mehr trinken…“

Viele Leute wissen nicht, dass diesbezüglich auf dem Velo oder E-Bike dieselben Regeln gelten, wie für die anderen Fahrzeuge.

Hinzu kommt, dass Unfälle mit Zweirädern (Velo, E-Bike, E-Trottinett) unter Alkoholeinfluss in letzter Zeit stark zugenommen haben.

Deshalb unsere Hinweise:

  • die 0,5 ‰-Grenze gilt auch für Velos, E-Bikes und E-Trottinetts
  • Fahren unter Alkoholeinfluss kann zum Führerausweisentzug führen
  • Das Unfallrisiko ist unter Alkoholeinfluss viel grösser
  • Wer fährt, trinkt nicht

Wir wünschen euch eine sichere und unfallfreie Fahrt.



 

Quelle: Kantonspolizei Solothurn
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Solothurn