Kalb aus geschützter Herde gerissen: Kanton erlaubt Wolfsabschuss

(Nods BE). In der Nacht vom 9. auf den 10. Oktober 2026 wurde in Nods im Berner Jura ein Kalb gerissen.

Die Rissmuster weisen auf einen Wolf als Verursacher hin; die Ergebnisse der DNA-Probe stehen noch aus. Das gerissene Tier gehörte zu einer geschützten Mutterkuhherde mit 20 Tieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vorfall: Nacht vom 9. auf den 10. Oktober 2026
  • Ort: Nods im Berner Jura
  • Gerissenes Tier: Ein Kalb
  • Herde: Geschützte Mutterkuhherde mit 20 Tieren
  • Vermuteter Verursacher: Wolf
  • DNA-Analyse: Ergebnis noch ausstehend
  • Massnahme: Abschuss eines schadenstiftenden Einzelwolfs bewilligt
  • Zuständigkeit: Jagdinspektorat des Kantons Bern
  • Abschussgebiet: Sieben Gemeinden im Bereich Chasseral und Mont Sujet
  • Gültigkeit: Bis 12. Dezember 2026
  • Rechtsmittel: Beschwerde möglich, jedoch ohne aufschiebende Wirkung

Kalb aus geschützter Mutterkuhherde gerissen

Mit dem Riss eines geschützten Nutztieres der Rindergattung ist die gesetzliche Vorgabe für den Abschuss eines schadenstiftenden Einzelwolfs erfüllt (Art. 9b Jagdverordnung).

Dieser kann durch das Jagdinspektorat ausgeführt werden.

Wolfsabschuss in sieben Gemeinden bewilligt

  • Die Abschussbewilligung gilt für die Gemeinden Nods, Orvin, Cortébert, Courtelary, Corgémont, Sonceboz und Plateau de Diesse, beschränkt auf die Chasseral-Kette und den Mont Sujet.
  • Der Abschuss muss in direkter oder indirekter Verbindung mit einem Angriff auf geschützte Nutztiere stattfinden.
  • Die Verfügung ist bis am 12. Dezember 2026 befristet.

Beschwerde gegen Abschussverfügung möglich

Gegen die Abschussverfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde führen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen.

Es werden keine weiteren Auskünfte erteilt.

Polizei.news informiert | Wolf und Herdenschutz

Wolfsangriffe auf Rinder: Warum besonders Kälber gefährdet sind

Wölfe ernähren sich in der Schweiz überwiegend von Wildtieren wie Rehen, Gämsen und Hirschen. Gelegentlich greifen sie jedoch auch landwirtschaftliche Nutztiere an. Während vor allem Schafe und Ziegen betroffen sind, können unter bestimmten Umständen auch Rinder zum Opfer werden.

Ausgewachsene, gesunde Kühe sind aufgrund ihrer Körpergrösse für Wölfe deutlich schwieriger zu überwältigen als kleinere Nutztiere. Kälber sind dagegen verletzlicher, insbesondere in ihren ersten Lebenswochen.

Drei Besonderheiten beim Schutz von Mutterkuhherden

1. Mutterkühe verteidigen ihre Kälber

Mutterkühe besitzen einen ausgeprägten Schutzinstinkt. Bei einer wahrgenommenen Bedrohung können sie sich zwischen ihr Kalb und den vermeintlichen Angreifer stellen. Dieses Verhalten kann auch für Menschen gefährlich werden, wenn sie sich einer Herde zu stark nähern.

2. Die Zeit nach der Geburt ist besonders sensibel

Junge Kälber sind weniger kräftig und beweglich als ausgewachsene Tiere. In Wolfsgebieten wird deshalb besonderes Augenmerk auf die Abkalbezeit gelegt. Geeignete Abkalbeweiden und zusätzliche Schutzmassnahmen können das Risiko reduzieren.

3. Herdenschutz muss zum Gelände passen

Je nach Standort kommen beispielsweise angepasste Weideführung, geeignete Zäune und weitere betriebliche Massnahmen infrage. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Topografie, der Herdengrösse und den örtlichen Gegebenheiten ab.

Wie erkennt man, ob ein Wolf ein Nutztier gerissen hat?

Bei einem vermuteten Wolfsangriff untersuchen Fachleute unter anderem Verletzungsmuster, Bissstellen und Spuren am Fundort. Zusätzlich können DNA-Proben genommen werden, um den Verursacher genauer zu bestimmen.

Eine genetische Untersuchung kann dabei helfen, die Beteiligung eines Wolfs nachzuweisen und unter günstigen Umständen sogar ein bestimmtes Individuum zu identifizieren.

Wolfsschutz und Landwirtschaft: Welche Rolle spielt der Bund?

Der Wolf ist in der Schweiz eine geschützte Tierart. Gleichzeitig sieht das Jagdrecht Möglichkeiten vor, unter bestimmten Voraussetzungen einzelne schadenstiftende Tiere zu erlegen oder Wolfsbestände zu regulieren.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Vorbeugung von Schäden. Der Bund unterstützt die Kantone und die Landwirtschaft bei geeigneten Herdenschutzmassnahmen finanziell.

Ziel ist es, Angriffe auf Nutztiere möglichst zu verhindern und gleichzeitig den langfristigen Erhalt der geschützten Wolfsbestände sicherzustellen.

 

Quelle: Kanton Bern / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © Willy Mobilo/Shutterstock.com

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